Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Eingangstüre eines Mehrfamilienhauses eine Brandschutztür sein muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau

Ihre Annahme ist nicht korrekt, bei Eingangstüren von Mehrfamilienhäusern gibt es in der Regel keine Anforderungen an den Feuerwiderstand. Relevant hingegen ist die Fluchtwegfunktion: Die Türen müssen im Brandfall jederzeit und ohne Schlüssel passierbar sein.

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