Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau
Ihre Annahme ist nicht korrekt, bei Eingangstüren von Mehrfamilienhäusern gibt es in der Regel keine Anforderungen an den Feuerwiderstand. Relevant hingegen ist die Fluchtwegfunktion: Die Türen müssen im Brandfall jederzeit und ohne Schlüssel passierbar sein.