Für einen Kunden muss ich eine Küche mit Gasrechaud für einen Camping offerieren. Da der Abstand zum ausgewählten Dampfabzug 650 mm betragen muss und ich die Oberbaumöbel daneben nicht so hoch setzen kann, möchte ich feuerfeste Sichtseiten um den Dampfabzug einplanen und die Untersicht der Oberbaumöbel ebenfalls feuerfest machen. Ist dies überhaupt erlaubt bei einem Gaskochfeld, oder muss der Abstand auch so 650 mm betragen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Campingfahrzeug oder um ein Fixzelt handelt. Diese werden nicht als Bauten betrachtet und sind damit nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt.

Allenfalls könnten die Brandschutzvorschriften für diesen Fall sinngemäss angewendet werden. Ausreichende Sicherheitsabstände bei Kochherden sind in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» im Anhang zu Ziffer 4.5 aufgeführt. Sie gelten allerdings nur für feste und flüssige Baustoffe. Bei Gasrechauds ist der Mindestabstand über die Einbauvorschriften der Hersteller (Gasgerät, Abzug) definiert. Ob Ihr Lösungsansatz damit vereinbar ist, können wir leider nicht beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, auch die Feuerfestigkeit des Abluftrohrs in die Überlegungen einzubeziehen. Für Bekleidungen im Kochbereich werden zudem dauerwärmebeständige Brandschutzplatten eingesetzt. Gipsbauplatten erfüllen diese Anforderung nicht.

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