Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Schule
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation
Wir organisieren ein Volleyballturnier mit maximal 200 Personen in einer Dreifach-Turnhalle der Gemeinde. Im Eingangsbereich der Turnhalle (Erdgeschoss) befindet sich eine nach aussen öffnende Tür mit zwei Flügeln (180 cm breit) mit Panikschloss. Im grossen Eingangsbereich (6 m x 6 m) soll temporär für zwölf Stunden ein Buffet mit Getränken und Esswaren auf vier Festbankgarnituren (à 0.6 m x 2.5 m) aufgestellt werden. Die Getränke und Esswaren werden im gedeckten Aussenbereich vor dem Eingangsbereich konsumiert. Es wird beachtet, dass der Fluchtweg von 1.8m Breite und 6 m Länge durch den Eingangsbereich bis zur Aussentür frei gehalten wird. Ist das aus brandschutztechnischen Gründen so erlaubt?
Die Antwort
Nach Ihrem Beschrieb sind die Anforderungen an die Fluchtwege gemäss den aktuellen Brandschutzschutzvorschriften erfüllt. Wir können jedoch nicht beurteilen, ob die Situation vor Ort weitere Massnahmen erfordert, und empfehlen Ihnen deshalb, sich an die zuständige Behörde zu wenden.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.