Eine Frage zu den Varianten der Dachkonstruktionen gmäss Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» Ziffer 3.3.2: Gibt es eine Liste, welche Variante bei welcher Art von Dach (Flachdach, Schindeldach oder Steildach) angewendet wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Thurgau

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Es gibt keine solche Liste, die Varianten gelten für alle Arten von Dächern. Wie Steildächer, Flachdächer oder Schindeldächer gemäss diesen Varianten konkret aufgebaut werden können, zeigen die Illustrationen in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» im Anhang zu Ziffer 3.3.2.

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