Eine Fluchttreppe (1.2 m breit und 2.8 m lang) soll die Ladenfläche mit dem Innenhof verbinden. Darf die Treppe mit Eiche verkleidet werden oder ist eine Brandschutzverkleidung gefordert? Und dürfte die Treppe auch schmaler als 1.2 m sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich

Ihre Fragen können wir leider nicht abschliessend beantworten. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Brandschutzbehörde im Kanton Zürich.

Wir können Ihnen lediglich die Anforderungen gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften angeben:

  • Zur Materialisierung finden Sie Informationen im Beitrag «Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?» auf dem Forum Brandschutz.
  • Die Mindestbreite von Treppen beträgt – wie Sie richtig schreiben – 1.2 m. Ob Sie diese reduzieren können, muss anhand der definierten Raumnutzungen in den Brandschutzplänen definiert werden.

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