Eine Einstellhalle (375 m2 mit 14 Parkplätzen) ist in der Verlängerung der Fahrgasse mit einem Kipptor abgeschlossen. Der Bauherr möchte zwei Garagenplätze mit je einem separaten Kipptor ausstatten, damit diese Plätze für die anderen Nutzer nicht zugänglich sind. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Gemäss den Brandschutzvorschriften gilt Ihre Einstellhalle als Einstellraum (< 600 m2).

Damit dürfen Sie separate Kipptore einbauen, sofern die Fluchtwege im Einstellraum dadurch nicht beeinträchtigt sind. Auch die Abtrennung von einzelnen oder mehreren Parkfeldern ist ohne weitere Anforderungen erlaubt.

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