Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Gemäss den Brandschutzvorschriften gilt Ihre Einstellhalle als Einstellraum (< 600 m2).
Damit dürfen Sie separate Kipptore einbauen, sofern die Fluchtwege im Einstellraum dadurch nicht beeinträchtigt sind. Auch die Abtrennung von einzelnen oder mehreren Parkfeldern ist ohne weitere Anforderungen erlaubt.