Standort des Gebäudes
Thurgau
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Anforderung, dass Türen in Fluchtrichtung öffnen müssen, bezieht sich auf die Flucht aus einem Gebäude oder Raum in einen sicheren Bereich oder ins Freie. Das heisst, die Tür müsste in Richtung des horizontalen resp. vertikalen Fluchtwegs öffnen. Gemäss Brandschutzvorschriften müssen Türen jedoch nur in Fluchtrichtung öffnen, wenn der Raum mit mehr als 20 Personen belegt werden kann.
Bei Schutzräumen ist es oft schwierig, zusätzlich zu den Panzertüren Brandschutztüren in Fluchtrichtung zu montieren. Die zuständige Behörde beurteilt in solchen Fällen anhand der Brandschutzpläne und der vorgesehenen zivilen Nutzung, ob die Forderung nach der Öffnung in Fluchtrichtung umgesetzt werden muss.
Zur Erläuterung «109-15 Zivil genutzte Schutzbauten»: Das Dokument dient als Hilfsmittel und beschreibt Massnahmen, die bei einer zivilen Nutzung von Schutzräumen umgesetzt werden sollten. Es handelt sich dabei jedoch nicht um verbindliche Vorschriften.