Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
max. 2 Stockwerke
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Eine «Bewilligung» für ein normativ korrekt installiertes Fluchtwegterminal ist normalerweise nicht notwendig, solange die Funktionsweise des Fluchtweges weiterhin uneingeschränkt gewährleistet ist. Dies liegt in der Eigenverantwortung des Eigentümers bzw. des Betreibers.
Mit der Norm SN EN 13637 müssen auch die darin vorausgesetzten organisatorischen Begleitmassnahmen beachtet und umgesetzt werden.