Ein Lüftungsaggregat, welches mehrere Lüftungsabschnitten versorgt, muss in einem separaten Raum mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI 30 aufgestellt werden. Dürfen mehrere Lüftungsgeräte, welche jeweils einen Lüftungsabschnitt (keine gewerbliche Küche) versorgen alle zusammen in einem beliebigen Raum aufgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Der Grundsatz lautet, dass Technikräume als separate Brandabschnitte auszubilden sind. Die Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen formuliert eine Erleichterung für einzelne Anlagen, die nur einen Lüftungsabschnitt versorgen (Art. 3.1.1).

Werden mehrere Aggregate aufgestellt, gilt diese Erleichterung nicht. Solche Räume sind als Brandabschnitte auszubilden.

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