Ein hindernisfreies WC soll in den vertikalen Fluchtweg gebaut werden. Welche Baustoffe sind für die Wände oder die Oberlichtverglasung zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Versammlungsgebäude (Kirche)

Die Frage im Detail
Für das WC ist eine Wandverkleidung in Furnierholz vorgesehen (≤1.5mm, auf Gipsfaserplatte RF1). Zwei Wandecken, die an die Furnierbekleidung angrenzen, sollen abgerundet (R=50mm) als Massivholzpfosten aus Eiche ausgeführt werden. Sind diese Massivholzpfosten als lineares Bauteil (RF2) zulässig? Darf die Oberlichtverglasung mit Holzwerkstoffen und Sicherheitsglas ausgeführt werden?

Die Antwort
Grundsätzlich sind im vertikalen Fluchtweg keine anderen Nutzungen zugelassen. Das WC muss deshalb einen eigenen Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 30 bilden.

Zu Ihren Fragen:

Fensterrahmen und flächenmässig nicht relevante Bauteile (Anschlussfugen, Dichtungen, Isolierstege, Randstreifen usw.), die konstruktiv zwingend notwendig sind, müssen mindestens aus Baustoffen der Kategorie RF3 (cr) bestehen. Holzwerkstoffe und Sicherheitsglas sind damit zulässig.

Massivholzpfosten aus Eiche sind erlaubt, wenn sie auf der Sichtseite des vertikalen Fluchtwegs mit einer geschlossenen Schicht verkleidet sind, die der Brandverhaltensgruppe RF1 entspricht.

Wir empfehlen Ihnen, das Bauvorhaben mit dem zuständigen Brandschutzexperten zu besprechen. Die Zuständigkeiten im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB.

 

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