Objekt: Gewerbe <1000MJ/m2, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Dieser Fall ist, wie Sie richtig schreiben, in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt. Aus Sicht des Brandschutzes interpretieren wir die Situation folgendermassen:
Mit der Bildung von Brandmauern wird das Objekt in einzelne Gebäude unterteilt. Damit ist die Betrachtung, dass die einzelnen Gebäude in die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» fallen, im Sinn einer objektbezogenen Lösung grundsätzlich möglich. Dies muss aber mit der zuständigen Stelle abgesprochen werden. Je nach geplanten Nutzungen ist dies der Feueraufseher der Gemeinde oder die Fachstelle für Brandschutz der GVB.
Da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, müssen möglicherweise auch weitergehende Anforderungen des Arbeitsrechts bezüglich der Fluchtwege (Beurteilung durch das Beco) in die Überlegungen miteinbezogen werden. Zudem stellen sich wahrscheinlich weitere bau- und zivilrechtliche Fragen, die hier nicht abgehandelt sind.