Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend. Wir können auf diesem Forum jedoch keine verbindliche Beurteilung abgeben. Da es sich um einen Umbau handelt und denkmalpflegerische Schutzziele berücksichtigt werden müssen, gilt es, die Massnahmen objektbezogen und verhältnismässig zu definieren. Dies ist die Aufgabe der in Basel-Stadt zuständigen Brandschutzbehörde.

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