Objekt: Schwimmbad, Kanton St. Gallen
Die Beurteilung der Situation muss objektbezogen durch die zuständige Brandschutzbehörde von St. Gallen erfolgen. Grundsätzlich wird die Terrasse in Bezug auf die Fluchtweglänge und -breite sowie die Anzahl Fluchtwege wie ein Raum betrachtet.
Sie benötigen also für die vorgesehene Belegung mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtrichtungen. Informationen zu der Bemessung von Fluchtwegen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka im Fachthema Flucht- und Rettungswege.