Ein Einfamilienhaus wird aufgestockt. Im EG bleibt die 4,5-Zimmer-Wohnung bestehen (Massivbauweise, Aussendämmung verputzt). Im 1. OG entsteht neu eine 5,5-Zimmer-Wohnung (Holzbausystem mit hinterlüfteter Holzfassade). Die beiden Wohnungen haben separate Eingänge direkt ins Freie. Wird das Gebäude damit zum Mehrfamilienhaus oder kann es als Einfamilienhaus mit zwei Nutzungseinheiten betrachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m, Kanton Schwyz

Gemäss Ihrem Beschrieb muss das Gebäude als Mehrfamilienhaus betrachtet werden. Es liegt jedoch im Ermessen der in Ihrem Kanton zuständigen Brandschutzbehörde, die untere Wohnung anhand der Planunterlagen allenfalls als Einliegerwohnung zu betrachten. In diesem Fall bliebe es bei den Anforderungen als Einfamilienhaus. Da das Gebäude über keine interne Verbindung verfügt, bleibt im Falle eines Mehrfamilienhauses die zusätzliche Anforderung, nämlich die Geschossdecke feuerwiderstandsfähig auszubilden, jedoch überschaubar.

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