Ein Batteriespeicher bis 15 kW darf frei in einer Wohnung aufgestellt werden, da jede Wohnung einen Brandabschnitt bildet. Was gilt in alten Mehrfamilienhäusern ohne Brandabschnitte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für die Nutzung «Wohnen» haben die Brandschutzvorschriften nicht geändert. Das heisst, auch Wohnungen in älteren Mehrfamilienhäusern sollten als Brandabschnitte ausgebildet sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Batteriespeicher in einem separaten Brandabschnitt abgestellt werden. Das heisst, er muss in einem Raum oder in einem Schrank platziert werden, der den geforderten Feuerwiderstand aufweist.

 

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