Standort des Gebäudes
Freiburg
Nutzung
Einfamilienhaus
Feuerlöscher für den privaten Gebrauch müssen der europäischen Norm EN 3 genügen und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Geräte, die in Baumärkten oder Werkzeuggeschäften verkauft werden, erfüllen diese Anforderungen in der Regel und sind damit für den Einsatz in einem Einfamilienhaus zugelassen.