Dürfen wir unsere Handtaster so umprogrammieren, dass die Feuerwehr erst nach zwei Minuten alarmiert wird?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Hotel

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation:
Wir betreiben ein Heim, das unter die Kategorie Ferienheim fällt. Es beherbergt junge Menschen. Diese finden es lustig, immer wieder mal den Handtaster zu betätigen. Der Alarm geht direkt zur Feuerwehr und kann nicht als Fehlalarm quittiert und zurückgestellt werden. Dadurch ereignen sich relativ häufig Fehlalarme mit der Konsequenz, dass die Ernsthaftigkeit verloren geht und die Menschen nicht mehr darauf reagieren. Ignorierte Alarme können im Ernstfall schwere Konsequenzen haben. Technisch wäre es möglich, die Handtaster so zu programmieren, dass wir zwei Minuten Zeit hätten, um den Alarm zu quittieren und zurückzustellen, bevor er zur Feuerwehr geht. Wie können wir diese Anpassung prüfen und bewilligen lassen?

Sie dürfen die Handtaster nicht umprogrammieren. Eine verzögerte Alarmierung der Handfeuermelder ist laut SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen nicht zulässig, siehe dazu Ziffer 7.12, Absatz 2: «Alarmmeldungen von Handfeuermeldern müssen in jedem Fall direkt und unverzögert an die öffentliche Feuermeldestelle übertragen werden. Zusätzlich muss die interne Alarmierung aktiviert werden.»

Um Fehlalarme zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, organisatorische Massnahmen umzusetzen. Möglichkeiten sind Schulungen oder die Instruktion der Gäste.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert