Dürfen wir in unserer Siedlung einen Pingpongtisch aufstellen? Wir haben einen ungenutzten Raum von ca. 6 x 9 m, mit einem Ausgang zum Innenhof. Wir Mieter möchten einen nichtbrennbaren Pinpongtisch in den Raum stellen. Der Genossenschaftsvorstand meint aber, es sei ein Fluchtweg, darum sei das nicht möglich. Wie häufig wird ein Gebäude von der Feuerpolizei begutachtet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch

Wenn Ihr Pingpongtisch tatsächlich nichtbrennbar ist und damit keine Brandlast darstellt, ist es durchaus möglich, den Tisch in dem Raum zu platzieren. Falls der Raum zum horizontalen oder vertikalen Fluchtweg gehört, muss der Durchgang auf mindestens 1,2 Metern gewährleistet sein. Ob und in welchem Rhythmus kontrolliert wird, ist kantonal geregelt. Im Kanton Bern ist beispielsweise für Wohnbauten keine periodische Kontrolle vorgesehen: Sie unterliegt der Eigenverantwortung.

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