Objekt: Bürogebäude, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Die Breite des Korridors ist in diesem Fall nicht die relevante Grösse. Massgebend sind die Anordnung der Räume und die Länge der Fluchtwege. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Der Korridor gehört zu einer Nutzungseinheit. Das heisst, die Fluchtwege aus den Büros führen nur über einen zusätzlichen Raum und sind maximal 35 m lang. In diesem Fall handelt es sich um eine «Kombizone» und Sie dürfen Druckersysteme aufstellen. Ein Beispiel einer solchen Situation finden sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Büro» und Ihrer Gebäudegrösse im Thema «Flucht- und Rettungswege», Abschnitt «Berechnung der Länge von Fluchtwegen».
- Der Korridor ist ein separater horizontaler Fluchtweg. In diesem Fall dürfen Sie keine Druckersysteme aufstellen. In Ihrem Fall wäre die minimal geforderte Durchgangsbreite zwar noch gegeben. Gegenstände wie Druckersysteme sind jedoch Brandlasten, die bei einem Ereignis Rauch entwickeln oder Feuer fangen können und damit die Flucht behindern.