Dürfen wir im in unserem dreistöckigen Bürogebäude im Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) Sitzgelegenheiten aufstellen? Welche Brandschutzklassen müssten die Möbel erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Ein vertikaler Fluchtweg darf keinen anderen Zwecken dienen. Die Möblierung eines vertikalen Fluchtwegs ist nicht mit den Brandschutzvorschriften vereinbar und damit nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Brennbarkeit der Möbel.

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