Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die geplante Nutzung ist aus zwei Gründen unzulässig:
- Erstens darf der vertikale Fluchtweg nicht für andere Zwecke – auch nicht als Lager – genutzt werden.
- Zweitens sind im vertikalen Fluchtweg keine brennbaren Materialien erlaubt.
Der Verschlag unter der Treppe ist also so nicht zulässig. Es wäre möglich, wenn der Bereich als eigener Brandabschnitt mit gleichem Feuerwiderstand wie der Fluchtweg ausgebildet würde.