Dürfen wir im Erdgeschoss des Treppenhauses unter der Treppe einen Verschlag aus Baustoffen RF1 erstellen, um Festbänke zu lagern? Der vertikale Fluchtweg würde nicht tangiert.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die geplante Nutzung ist aus zwei Gründen unzulässig:

  • Erstens darf der vertikale Fluchtweg nicht für andere Zwecke – auch nicht als Lager – genutzt werden.
  • Zweitens sind im vertikalen Fluchtweg keine brennbaren Materialien erlaubt.

Der Verschlag unter der Treppe ist also so nicht zulässig. Es wäre möglich, wenn der Bereich als eigener Brandabschnitt mit gleichem Feuerwiderstand wie der Fluchtweg ausgebildet würde.

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