Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau
Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich um eine Tankraumtüre, welche ausschliesslich zu Revisionszwecken des Öltankes dient. Als Zugang zum Heizraum wäre diese nicht zulässig; denn für Einstiegsöffnungen zu Tankräumen gilt eine Mindestabmessung von 0,7 × 1.0 m (B x H). Die Dämmung würde also die bereits zu wenig hohe Öffnung noch einmal verkleinern.
Wir empfehlen Ihnen, sich an die in Ihrem Kanton zuständige Brandschutzbehörde zu wenden. Diese entscheidet unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort und der Verhältnismässigkeit, welche Massnahmen in diesem Fall notwendig sind.