Dürfen volle PET-Wasserflaschen in privaten Tiefgaragen gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zug

Es kommt darauf an, ob es sich um einen Einstellraum (<600 m2) oder ein Parking (> 600 m2) handelt. In Einstellräumen darf Material verschiedener Art gelagert werden – auch PET-Wasserflaschen. In Parkings dürfen nur wenige, für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeugs vorgesehene Gegenstände gelagert werden (weitere Informationen finden Sie auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz).

Zu beachten ist in jedem Fall, dass die Flucht- und Rettungswege frei begehbar sind. Ausserdem gilt es bei Einstellräumen auch zu prüfen, ob die Lagerung von Material durch die Hausordnung eingeschränkt ist.

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