Dürfen unsere Mieter ihre Autopneus im Estrich lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

In den Brandschutzvorschriften sind die Lagermengen von Pneus in Wohngebäuden nicht explizit geregelt. Die Grundvoraussetzung für eine Lagerung ist, dass der Estrich gegenüber den Wohnflächen als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein muss. Ist dies der Fall, würden wir die Lagerung von einem Satz Pneu pro Estrichabteil als akzeptabel erachten, in Anlehnung an die Regelung für private Einstellräumen für Motorfahrzeuge, in denen die Lagerung von einem Satz Pneus pro Fahrzeug erlaubt ist.

Da Estriche jedoch in der Regel nicht sehr oft betreten werden und oft grosse Brandlasten vorhanden sind, ist Vorsicht geboten. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, die Situation von der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde prüfen zu lassen. Wenn Sie als Vermieter die Lagerung verbieten möchten, können Sie dies in der Hausordnung vermerken.

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