Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch
Die Brandschutzvorschriften regeln die Verwendung von Kabeln zum Brandverhalten nur in den horizontalen und vertikalen Fluchtwegen. Weitere Anforderungen, wie z. B. in Bezug auf Schadstoffe, sind in den Elektrovorschriften oder auch in der Bauproduktegesetzgebung (in Bezug auf die Inverkehrbringung) geregelt. In Nutzräumen sind Kabel, wie auch die Rohre dazu, mit kritischem Brandverhalten zulässig. Kabelkanäle sind in den Brandschutzvorschriften nicht erwähnt. In der Praxis werden Rohre als gleichwertiger Ersatz im Normalfall akzeptiert bzw. wird das Brandverhalten dazu nicht hinterfragt.