Dürfen Schuhe, Schuhgestelle oder fest montierte Kleiderhaken im Treppenhaus eines Sechs-Familienhauses aufgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg. Grundsätzlich dürfen keine Brandlasten wie Schuhschränke aufgestellt werden. Fluchtwege müssen immer frei und sicher benutzbar sein.

Möglicherweise lassen die kantonalen Brandschutzbehörden jedoch einen gewissen Spielraum zu. Im Kanton Bern ist zum Beispiel pro Wohnung ein nicht brennbarer, fix an Wand montierter Schuhschrank bis 0,2 m3 erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine freie Durchgangsbreite von 1,2 m bleibt.

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