Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation:
Die Büroräume 1 bis 3 der Nutzungseinheit A im Erdgeschoss sollen mit den darüberliegenden Büroräumen der Nutzungseinheiten B und C im 1. und 2. OG über einen Installationsschacht zu einer Lüftungseinheit verbunden werden. Die Büroräume 4 bis 6 der gleichen Nutzungseinheit A im Erdgeschoss sollen mit Besprechungsräumen der benachbarten Nutzungseinheit D im Erdgeschoss lüftungstechnisch verbunden werden.
Unterschiedliche Lüftungsabschnitte dürfen lüftungstechnisch miteinander verbunden werden, auch über mehrere Geschosse und verschiedene Nutzungseinheiten (z.B. Büro und Beherbergung). Sie müssen jedoch gemäss Brandschutzrichtlinie 25-15 «Lufttechnische Anlagen», Absatz 3.8.2, mit Brandschutzklappen voneinander getrennt werden. Bei Bürobauten kann auf Brandschutzklappen verzichtet werden, wenn die Fläche des Lüftungsabschnittes 1200 m² nicht übersteigt (siehe 25-15 «Lufttechnische Anlagen», Absatz 3.8.2b). Diese Fläche bezieht sich auf die Brandabschnittsfläche.
Wichtig sind hier die Begriffe gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen»:
- Nutzungseinheit: Eine Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von Räumen mit funktionell zusammengehörender Nutzung (z.B. Büro).
- Lüftungsabschnitt: Einzelne Brandabschnitte gleicher Nutzung mit gleichem Brandrisiko, welche unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes zu Lüftungsabschnitten zusammengefasst werden. Lüftungsabschnitte dürfen, unter Berücksichtigung der Brandabschnittsflächen, geschossübergreifend sein.