Dürfen Parkplätze als Lager oder Werkstatt genutzt werden? Die Einstellhalle ist privat und kleiner als 600 m2.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Wenn die Grundfläche 600 m2 nicht übersteigt, handelt es sich aus Sicht des Brandschutzes um einen Einstellraum. Dieser darf auch anderweitig genutzt werden und die Lagerung von Material ist erlaubt. Das heisst, die Parkplätze dürfen als Lager oder Werkstatt genutzt werden. Einschränkungen bestehen bei der Lagerung von leicht brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin oder bei Brennstoffen wie Holz. Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» im Abschnitt «Lagerung von Material».

Bitte beachten Sie auch die Hausordnung, eventuell schränkt diese die Nutzung oder die Lagerung von Material im Einstellraum ein.

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