Dürfen offene Garderoben in Schulen nur bei Gebäuden geringer Höhe in Fluchtwegen untergebracht werden? Wie ist dies bei Gebäuden mittlerer Höhe? Und gibt es diesbezüglich einen Unterschied zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtwegen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die Handhabung von Garderoben mit Haken und Sitzbänken ist in den Brandschutzrichtlinien explizit nur in Bezug auf Gebäude geringer Höhe erwähnt (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.4.1).

Bei Schulgebäuden mittlerer Höhe sind die horizontalen Fluchtwege zum vertikalen Fluchtweg mit einem Brandabschluss abzutrennen. Im Kanton Bern ist die Anordnung von Garderoben mit Haken im horizontalen Fluchtweg in dieser Konstellation erlaubt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich direkt an die zuständige kantonale Brandschutzbehörde zu wenden.

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