Dürfen Kinderwagen im Korridor abgestellt werden, auch wenn dann die Breite des Fluchtwegs nicht mehr 1.20 m beträgt? Sie stehen ja temporär dort und sind mobil.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

In horizontalen und vertikalen Fluchtwegen (Korridore und Treppenhäuser) muss eine Durchgangsbreite von 1,20 m gewährleistet sein. Diese Breite einzuhalten ist insbesondere wichtig, weil jeder Fluchtweg auch ein Rettungsweg ist, der im Brandfall für Feuerwehr und Sanität zugänglich sein muss. Im Kanton Bern werden Kinderwagen in Treppenhäusern aus Brandschutzsicht in der Regel toleriert, soweit diese geforderte Durchgangsbreite frei bleibt und es sich nicht um einen dauerhaften Zustand handelt.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert