Dürfen in vertikalen Fluchtwegen Türen eingebaut werden? Wenn ja, wie müssen die Türen ausgeführt sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In vertikalen Fluchtwegen sind Türen grundsätzlich erlaubt. Die Situation muss jedoch objektspezifisch beurteilt werden.

Massgebend ist, dass die Flucht jederzeit möglich ist. Das heisst, die Türen müssen sich schnell und einfach ohne Schlüssel öffnen lassen.

Wenn Schliess-Systeme eingesetzt werden, müssen diese den Normen SN EN 179:2008 oder SN EN 1125:2008 genügen. Für die Baustoffe der Türen ist zudem die Brandverhaltensgruppe der Kategorie RF1 gefordert und je nach Fall muss eine Entrauchung des Treppenhauses möglich sein.

Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie im Beitrag «Türen in Fluchtwegen richtig auslegen».

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert