Dürfen in Keller oder Estrich Karton, Altpapier und Paletten gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Aus Sicht des Brandschutzes ist die Lagerung von Karton, Altpapier und Paletten in Kellern und Estrichen grundsätzlich erlaubt, solange die erforderlichen Brandabschnitte intakt sind und die Fluchtwege nicht behindert werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert