Dürfen in einer Sanitärsteigzone für Wasser und Lüftung auch Elektroinstallationen geführt werden? Wo finde ich Angabe oder Kurse zu diesem Thema?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt:  Gewerbehaus für Büro und Arztpraxen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Baselland

Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Art. 3.6ff. dürfen elektrische Leitungen grundsätzlich zusammen mit anderen Installationen in feuerwiderstandsfähigen Steigschächten geführt werden (jedoch nicht in Kaminen oder Lüftungen mit erhöhten Anforderungen wie gewerbliche Küchenabluft oder Laborlüftungen).

Der Steigschacht muss geschossweise mit Baustoffen RF1 unterteilt oder mit Material der RF1 hohlraumfrei ausgefüllt oder mit einer Rauch-/Wärmeabzugsanlage (5 % der Schachtgrundfläche) versehen werden.

Kurse zu diesem Thema sind uns nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Elektrofachplaner beraten zu lassen.

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