Dürfen in einer privater Tiefgarage mit 12 Parkfeldern Lastenfahrräder und Kinderwagen abgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Aus Sicht des Brandschutzes ist in privaten Einstellräumen mit einer Fläche bis 600 m2 die Lagerung von Material und unterschiedlichen Fahrzeugen erlaubt. Wichtig ist, dass die Fahrräder und Kinderwagen den Durchgang nicht behindern. Bitte prüfen Sie aber auch, ob in der Hausordnung Einschränkungen für die Benutzung des Einstellraums festgehalten sind.   

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