Dürfen in einer Einstellhalle ein Auto und ein Motorrad gemeinsam auf einem Parkplatz abgestellt sowie zusätzlich Pneus und ein Gepäckträger gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Aus Sicht des Brandschutzes dürfen beide Fahrzeuge auf dem Parkplatz abgestellt werden. Auch die Lagerung der Pneus und des Gepäckträgers ist erlaubt. Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz unter Einstellraum im Gebäude im Abschnitt «Lagerung von Material».

Beachten Sie auch die Hausordnung. Es kann sein, dass diese spezielle Regelungen zum Einstellraum enthält.

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