Dürfen in einer Autoeinstellhalle mit 300 m² Fläche Keller- und Technikräume direkt erschlossen werden oder braucht es einen Zwischenraum?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Es braucht keinen Zwischenraum. Räume wie Keller- oder Technikräume, in denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen im Kanton Bern direkt über die Einstellhalle erschlossen werden.

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