Dürfen in einem Heizungsraum einer Ölheizung Skianzüge (teils aus Kunststoff), Skihelme, Skischuhe und weitere Kleidungsstücke gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Ferienhaus mit 8 Wohnungen, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ob Sie im Heizungsraum Gegenstände lagern dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Ölheizung ab:

  • bis 70 kW: Der Heizraum darf auch für andere Zwecke, also auch als Lagerraum genutzt werden. Zwischen dem gelagerten Material und dem Feuerungsaggregat (Kessel und Abgasrohr) muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Zudem muss der Arbeitsraum für den Kaminfeger (60 cm um alle Bauteile der Heizung) frei bleiben.
  • über 70 kW: Im Heizraum darf kein Material gelagert werden.

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