Wir gehen davon aus, dass Sie sich nicht auf Öffnungen im engen Sinn beziehen, sondern auf Durchbrüche, zum Beispiel für Leitungen von Gebäudetechnikanwendungen. Durchbrüche sind grundsätzlich möglich, wenn sie fachgerecht feuerwiderstandsfähig verschlossen werden. Um die Brandmauer intakt zu halten, sollten Durchbrüche jedoch auf ein Minimum beschränkt werden. Zudem dürfen nicht alle Arten von Leitungen durch Brandmauern geführt werden. Sie finden die Bestimmungen in der Brandschutzerläuterung «Brandmauern», Ziffer 5.
Wir empfehlen Ihnen, sich für konkrete Fragen zu Ihrem geplanten Vorhaben an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde zu wenden.