Dürfen im Heizungsraum eines Mehrfamilienhauses mit einer Gasheizung (Leistung 45 kW) Gegenstände wie Kissen gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf der Heizraum auch für andere Zwecke, also auch als Lagerraum genutzt werden. Zwischen dem gelagerten Material und dem Feuerungsaggregat (Kessel und Abgasrohr) muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Alkohol dürfen nur in Kleinmengen im Heizraum gelagert werden. Informationen zur Lagerung gefährlicher Stoffe finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe».

2 Gedanken zu “Dürfen im Heizungsraum eines Mehrfamilienhauses mit einer Gasheizung (Leistung 45 kW) Gegenstände wie Kissen gelagert werden?”

  1. darf ich in meinem keller oder gemeinschaftsraum, 2 m von gasheizung entfernt; Bezinkanister lagern. Es ist eine Mietwohnung mit 8 bzw. 32 Parteien.

    Danke

    1. Es ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Heizraum ist ein eigener Brandabschnitt; die Heizung hat eine maximale Nennwärmeleistung von 70 kW, die maximale Lagermenge von 25 Liter wird nicht überschritten.

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