Dürfen im ersten Untergeschoss Kellerräume verschiedener Mieter zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden? Müssen Bastel- und Hobbyräume oder die Waschküche einen separaten Brandabschnitt bilden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Verkaufsgeschäft im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

In Mehrfamilienhäusern dürfen Kellerräume, Bastelräume und Waschküche zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden. Dies gilt unabhängig von der Gebäudehöhe.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen» und Ihrer Gebäudegrösse im Thema «Schutzabstände, Brandabschnitte und Tragwerke».

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