Dürfen Gasflaschen für den Grill im Keller eines Mehrfamilienhauses gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gasflaschen dürfen generell nicht im Untergeschoss gelagert werden. Gemäss der EKAS-Richtlinie Nr. 6517 «Flüssiggas» müssen brennbare Gase in gelüfteten Räumen oder Bereichen aufbewahrt werden.

Pro Wohnung dürfen maximal vier Transportbehälter à 13 kg gelagert werden. Der Betreiber bzw. der Mieter muss dafür sorgen, dass eine ausreichende Lüftung vorhanden ist.

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