Objekt: Einfamilienhaus, bis 11m hoch, Kanton Basel-Stadt
Soweit das Nachbargrundstück nicht bebaut ist, ist aus Brandschutzsicht keine Brandmauer gefordert. Ist situationsspezifisch eine gefordert, ist es grundsätzlich möglich, Fenster einzubauen.
Die Voraussetzung ist, dass die Fenster den geforderten Feuerwiderstand aufweisen und nicht geöffnet werden können. Für eine abschliessende objektspezifische Beurteilung müssten Sie sich jedoch an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde wenden. Zudem gilt es zu klären, ob es bau- oder zivilrechtliche Auflagen gibt.