Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Elektroroller sind im Veloraum zugelassen. Es ist jedoch möglich, dass die Hausordnung das Abstellen von Elektrorollern im Veloraum verbietet.
Falls sich die Ladestationen für die Elektroroller ebenfalls im Veloraum befinden, muss dieser als separater Brandabschnitt ausgebildet sein. Von der Ladestation zu brennbaren Materialien muss ein Abstand von mindesten 2,5 m eingehalten werden.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.