Dürfen ein Benzinrasenmäher und eine Vespa in einem Kellerraum abgestellt werden? Der Keller ist von aussen durch eine Glastür zugänglich und im Innern durch eine Verbindungstür mit dem Korridor verbunden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Eine Vespa und ein Rasenmäher gelten im Sinne des Brandschutzes als Motorfahrzeuge. Diese müssen grundsätzlich in Einstellräumen für Motorfahrzeuge, welche als Brandabschnitte ausgebildet sind, abgestellt werden.

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