Dürfen die Elektrohauptverteilung und eine lufttechnische Anlage, welche mehrere Lüftungsabschnitte belüftet, in einem Raum aufgestellt sein? Wenn ja, gibt es Einschränkungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Uri

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Kombination ist erlaubt, soweit die lufttechnische Anlage nur einen Lüftungsabschnitt versorgt. Lufttechnische Anlagen, die mehrere Lüftungsabschnitte bedienen, müssen jedoch zwingend in einem separaten Raum mit Feuerwiderstand EI30 (im UG EI60) aufgestellt werden. Sie finden diese Anforderungen in der VKF-Brandschutzrichtline 25-15 «Lufttechnische Anlagen» Ziffer 3.1

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert