Standort des Gebäudes
Uri
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Kombination ist erlaubt, soweit die lufttechnische Anlage nur einen Lüftungsabschnitt versorgt. Lufttechnische Anlagen, die mehrere Lüftungsabschnitte bedienen, müssen jedoch zwingend in einem separaten Raum mit Feuerwiderstand EI30 (im UG EI60) aufgestellt werden. Sie finden diese Anforderungen in der VKF-Brandschutzrichtline 25-15 «Lufttechnische Anlagen» Ziffer 3.1