Dürfen auf einem Parkfeld einer Tiefgarage 7 Motorräder abgestellt werden? Die Hausordnung enthält keine Regelung dazu.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Appenzell-Ausserrhoden

Aus Sicht des Brandschutzes spricht nichts dagegen, sieben Motorräder auf einem Parkfeld abzustellen. Voraussetzung ist, dass die Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz, Art. 3.2 eingehalten wird und die nötige Ordnung und Übersicht herrscht, dass weder Benutzer noch Interventionskräfte behindert werden.

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