Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Schule
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation:
Eine Lüftungsdachzentrale ohne Feuerwiderstandsklasse bezieht die Aussenluft über dieselben Wetterschutzgitter wie ein Aussenluftschacht (EI30 über 7 Geschosse, ca. 34 m Höhe). Im Schacht befindet sich ein Rauchmelder und ein separater, brandschutzgedämmter EI90-Aussenluftkanal für eine Trafolüftung. Die Dachzentrale grenzt über eine nicht feuerwiderstandsfähige Wand an den Aussenluftschacht an.
Im 1. UG befinden sich zwei Lüftungszentralen, beide als separate Brandabschnitte ausgebildet. Diese beziehen ihre Aussenluft je über einen eigenen, grossen Kanal aus demselben Schacht.
Damit ergibt sich folgende Konstellation: Ohne zusätzliche Brandschutzklappen wären die beiden Zentralen im UG, der Aussenluftschacht und die Dachzentrale brandschutztechnisch miteinander verbunden.
Fragen:
- Müssen im 1. UG zwei Brandschutzklappen vorgesehen werden, um die beiden Zentralen voneinander bzw. vom Schacht zu trennen?
- Falls ja, muss zusätzlich die Dachzentrale durch eine feuerwiderstandsfähige Wand (EI30) vom Schacht abgetrennt und in der Aussenluft der Dachzentrale eine weitere Brandschutzklappe eingebaut werden?
Antwort
Wenn die drei Lüftungszentralen an einen gemeinsamen Aussenluftschacht angeschlossen werden, muss beim Anschluss von mindestens zwei Aussenluftkanälen an den Schacht jeweils eine Brandschutzklappe vorgesehen werden.
Die Dachzentrale muss durch eine Wand mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI 30 vom Schacht getrennt werden. Auf den Einbau einer Brandschutzklappe kann verzichtet werden, sofern in beiden Lüftungszentralen im 1. Untergeschoss jeweils eine Brandschutzklappe vorgesehen ist.
Was ist, wenn der Schacht Feuergeschütz ist und die Leitungen im UG transit-gedämmt sind und die Aussparungen werden als Branschutzaussparung definiert (Mörtel)? Somit könnte man ohne BSK auskommen oder habe ich dies falsch verstanden?
Diese Frage können wir mit den vorhandenen Informationen nicht abschliessend beantworten. Ob eine Brandschutzklappe nötig ist, hängt auch von den eingesetzten Lüftungsanlagen ab (Küchenabluft, Wohnungslüftung, Lüftung im Gewerbe etc.) .
Grundsätzlich gilt:
Wenn die Leitungen zur gleichen Nutzung gehören und mit dem gefordertem Feuerwiderstand gedämmt sind und der Schacht feuerwiderstandsfähig ausgebildet ist, sind nicht zwingend Brandschutzklappen gefordert.
Wenn mehrere Lüftungsabschnitte vorhanden sind, müssen Brandschutzklappen installiert werden (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 25-15 «Lufttechnische Anlagen», Ziffer 3.7.6).
Küchenabluftanlagen müssen separat geführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in einem Schacht liegen.