Die Zentralheizung unserer Siedlung ist teilweise defekt. Dürfen wir als Notheizung eine mobile Ölheizung in der Garage (120 Parkplätze) betreiben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Garage; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Zürich

Bei 120 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass die Garage grösser als 600 m2 ist und somit in die Kategorie «Parking» fällt. In Parkings dürfen keine mobilen Heizungen aufgestellt werden.

Die Heizung muss in einem separaten Heizraum aufgestellt werden. Bei einer Nennwärmeleistung bis 70 kW sind Heizräume mit dem gleichen Feuerwiderstand auszuführen wie der Brandabschnitt der angrenzenden Nutzung, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30. Bei einer Nennwärmeleistung über 70 kW muss der Feuerwiderstand mindestens EI 60 betragen. Türen sind mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen. Bei einer Nennwärmeleistung über 70 kW müssen sie in Fluchtrichtung öffnen.

Abgasanlagen, die vertikal durch mehrere Brandabschnitte führen, sind ausserhalb vom Aufstellraum der Heizung mit Feuerwiderstand EI 60 aus Baustoffen der RF1 (dauerwärmebeständig) auszuführen oder in einem Brandschutzelement mit Feuerwiderstand EI 60 aus Baustoffen der RF1 einzubauen.

Abgasanlagen, die horizontal durch mehrere Brandabschnitte führen, sind ausserhalb vom Aufstellraum des Feuerungsaggregates mit dem Brandabschnitt entsprechendem Feuerwiderstand aus Baustoffen der RF1 auszuführen oder zu bekleiden.

Raumluftabhängige Feuerungsaggregate dürfen nur in belüfteten Räumen aufgestellt werden.

Die Zufuhr der Verbrennungsluft vom Freien her muss gewährleistet sein. Verbrennungsluftöffnungen dürfen nicht verschlossen werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen gewährleistet ist, dass die Feuerungsaggregate nur bei geöffnetem Verschluss betrieben werden können.

Bitte beachten Sie auch die Mengenbeschränkung bei der Lagerung von Heizöl: In separaten Heizräumen mit Feuerwiderstand EI 60 darf Heizöl bis 4000 Liter in Kleintanks oder bis 8000 Liter in Stahltanks gelagert werden.

Wir empfehlen Ihnen, mit der in Ihrer Gemeinde zuständigen Brandschutzbehörde zu klären, wo eine mobile Heizanlage in Ihrer Siedlung aufgestellt werden kann.

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